Unterhaltungsplan Hochwasserückhaltebecken Schrote

Projektinformationen:

Der Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt sieht am HRB Schrote (auch Schrotestau genannt) einen erheblichen Unterhaltungsbedarf zur Gewährleistung der Funktionen des Hochwasserrückhaltebeckens, einschließlich eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses der Schrote. Weiterhin ist durch den flächendeckenden Röhrichtbewuchs das Retentionsvermögen des HRB Schrote beeinträchtigt. Diesbezüglich gab es im August 2014 einen Vorabstimmungstermin mit der zuständigen unteren Wasser- und Naturschutzbehörde in dessen Ergebnis seitens der unteren Naturschutzbehörde ein abgestimmter Unterhaltungsplan gefordert wurde, indem die besonderen naturschutzfachlichen Belange im Zusammenwirken mit den wasserwirtschaftlich erforderlichen Maßnahmen darzustellen und zu bewerten sind.

Besonders zu klären ist im Rahmen des Vermeidungsgebotes gem. BNatSchG, dass tatsächliche Erfordernis von Eingriffen in besonders wertvolle (z.T. besonders geschützt gem. § 30 BNatSchG) Biotopstrukturen innerhalb des Staubeckens (wie z.B. Gehölze, Röhricht). Weiterhin zu berücksichtigen sind artenschutzrechtliche Belange, insbesondere im Hinblick auf einen möglichen Brutverdacht des Rotmilans.

Zielstellung des Unterhaltungsplanes sollte sein, unter Berücksichtigung dieser Schwerpunkte einen mit allen Akteuren abgestimmten Maßnahmenkatalog aufzustellen, um für die erforderlichen ggf. regelmäßig wiederkehrenden Maßnahmen unter den aktuellen Gesetzesgrundlagen Rechts- und Handlungssicherheit zu erhalten und konkrete Vorgaben im Hinblick auf Turnus und Umfang der Maßnahmen zu geben.

Planungsleistungen:

  • Erarbeitung Maßnahmenkatalog mit Festlegung (jährlich wiederkehrender) Maßnahmen der Unterhaltung
  • Artenschutzrechtliche Betrachtungen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG

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