Bauleitplanung
Städtebauliche Satzungen
Ein weiteres Instrument um Baurecht zu schaffen sind, neben dem Bebauungsplan, die Städtebaulichen Satzungen nach §§ 34 und 35 BauGB.
Im Einzelfall ist zu prüfen, welche Möglichkeit zur Erlangung von Baurecht die Günstigere ist. Bei der Beratung zum Planverfahren spielt die Art und die Menge der notwendigen Festsetzungen, die Dauer des Verfahrens und natürlich auch der finanzielle Aspekt eine Rolle.
Referenzobjekte
Wohngebiete
laufende Planungen
- Wohngebiete
- Ergänzungssatzung Kleinmockritz, Gemeinde Mochau
Auftraggeber: privat - Satzung Paschwitz, Gemeinde Doberschütz, OT Paschwitz
Auftraggeber: privat
- Ergänzungssatzung Kleinmockritz, Gemeinde Mochau
abgeschlossene Planungen
- 2010
- Reichelt_Becker Satzung Panitzsch, Gemeinde Borsdorf, OT Panitzsch
Auftraggeber: privat
- Reichelt_Becker Satzung Panitzsch, Gemeinde Borsdorf, OT Panitzsch
- 2009
- Ergänzungssatzung „Kleinbothen“, Gemeinde Großbothen
Auftraggeber:privat
- Ergänzungssatzung „Kleinbothen“, Gemeinde Großbothen
- Ergänzungssatzung "Gollmenz Nord", Gemeinde Schönwölkau
Auftraggeber: privat - "Satzung Lüptitz", Gemeinde Hohburg, OT Lüptitz
Auftraggeber: privat
- Ergänzungssatzung "Gollmenz Nord", Gemeinde Schönwölkau
- 2005
- Erweiterungssatzung "Schräder Systemtechnik Badrina", Gemeinde Schönwölkau, OT Badrina
Auftraggeber: Schräder Systemtechnik
- Erweiterungssatzung "Schräder Systemtechnik Badrina", Gemeinde Schönwölkau, OT Badrina


