Büro Knoblich Landschaftsarchitekten

Bauleitplanung

Städtebauliche Satzungen

Ein weiteres Instrument um Baurecht zu schaffen sind, neben dem Bebauungsplan, die Städtebaulichen Satzungen nach §§ 34 und 35 BauGB.

Im Einzelfall ist zu prüfen, welche Möglichkeit zur Erlangung von Baurecht die Günstigere ist. Bei der Beratung zum Planverfahren spielt die Art und die Menge der notwendigen Festsetzungen, die Dauer des Verfahrens und natürlich auch der finanzielle Aspekt eine Rolle.

Referenzobjekte

Wohngebiete

Wohngebiete

Ergänzungssatzung Gollmenz Nord

Gemeinde Schönwölkau
Auftraggeber: privat

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laufende Planungen

  • Wohngebiete
    • Ergänzungssatzung Kleinmockritz, Gemeinde Mochau
      Auftraggeber: privat
    • Satzung Paschwitz, Gemeinde Doberschütz, OT Paschwitz
      Auftraggeber: privat

abgeschlossene Planungen

  • 2010
    • Reichelt_Becker Satzung Panitzsch, Gemeinde Borsdorf, OT Panitzsch
      Auftraggeber: privat
  • 2009
    • Ergänzungssatzung „Kleinbothen“, Gemeinde Großbothen
      Auftraggeber:privat

    • Ergänzungssatzung "Gollmenz Nord", Gemeinde Schönwölkau
      Auftraggeber: privat
    • "Satzung Lüptitz", Gemeinde Hohburg, OT Lüptitz
      Auftraggeber: privat
  • 2005
    • Erweiterungssatzung "Schräder Systemtechnik Badrina", Gemeinde Schönwölkau, OT Badrina
      Auftraggeber: Schräder Systemtechnik

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