Regenrückhalteanlage - Gewerbegebiet Dölzig

Projektinformationen:

Die Kommunalen Wasserwerke Leipzig (KWL) GmbH betreiben im Gewerbegebiet Dölzig (Stadt Schkeuditz), ein Regenrückhalte- und Versickerungsbecken. An die ca. 15 Jahre alte Anlage, die am nördlichen Rand des Gewerbegebietes unmittelbar am Böschungsfuß des Elster-Saale-Kanals liegt, sind die Regenwasserleitungen des Gewerbegebietes Dölzig sowie einige Feld- und Straßendrainagen angeschlossen. Es existiert weiterhin ein Zulauf von Oberflächenwasser von Flächen des unmittelbar angrenzenden Bundeslandes Sachsen-Anhalt.

Die Funktionsweise der Anlage ist bei stärkeren Regenereignissen nicht mehr gegeben. Das Becken ist in den letzten Jahren mehrfach übergelaufen und hat Schäden an den angrenzenden Grundstücken verursacht. Durch die eingeschränkte Funktionsweise erfolgt bei stärkeren Niederschlägen ein Überlauf in den Entwässerungsgraben des Elster-Saale-Kanals (Schweißgraben). Dies führt dann wiederum zu Überstauungen im Bereich der Kanalunterführung der B 186 östlich des Beckens. Im Rahmen einer Studie wurde ermittelt, dass das Grundwasser um mehr als 3,5 m gestiegen ist und kein ausreichender Abstand zwischen Beckensohle und Grundwasserleiter mehr vorhanden ist. Das Regenrückhalte- und Versickerungsbecken ist für diese geänderten Rahmenbedingungen in der jetzigen Kubatur viel  zu klein.

Der Landschaftspflegerische Begleitplan wurde auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung (SEECON, Januar 2014) erstellt. Im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes wurden die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft beschrieben und Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung bzw. -minderung abgeleitet. Aufgrund der Tatsache, dass sich die Teilvorhaben zum Umbau und zur Verlängerung des Mittelgrabens in den Natura 2000-Schutzgebieten „Bienitz und Moormergelgebiet“ und „Leipziger Auwald“ befinden, wurden vorhabensbedingte Auswirkungen zusätzlich auf die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen im Rahmen einer FFH- und SPA-VU überprüft, da im Vorfeld auf Grundlage der Vorentwurfsplanung vom Büro GFSL zu beiden Natura 2000-Gebieten Erheblichskeitsabschätzungen durchgeführt wurden, die ergaben, dass Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele nicht ausgeschlossen werden konnten. Die Beurteilung von Auswirkungen auf europäisch geschützte Arten gem. § 44 BNatSchG wurde im Rahmen des saB vorgenommen. Alle weiteren Arten wurden im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung im LBP mit betrachtet.

Planungsleistungen:

  • Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzrechtlichem Beitrag
  • FFH/SPA-Verträglichkeitsprüfung

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