Stadt Eilenburg

Projektinformationen:

Bis Oktober 2000 erfolgten jeweils eigenständige Planungen zur städtebaulichen Entwicklung in der Stadt Eilenburg und der Gemeinde Kospa-Pressen (Teil-Flächennutzungspläne). Die Stadt Eilenburg besaß einen rechtswirksam gewordenen Flächennutzungsplan für die Gemarkungen Eilenburg, Hainichen und Wedelwitz. Von der Genehmigung ausgeschlossen war der Bereich der Mühlinsel. Am 01.01.1997 wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Kospa-Pressen auf freiwilliger Basis eingemeindet. Für den Bereich Kospa-Pressen existierte seit 2000 ein Vorentwurf zum Teil-FNP mit Stand März 1999.

Seit Oktober 2000 arbeitete die Stadt Eilenburg am Gesamt-Flächennutzungsplan. Durch die Hochwasser­katastrophe am 13.08.2002 in Eilenburg wurden die Planungsarbeiten für den Gesamt-Flächennutzungsplan unterbrochen. Im Zuge der Wiederaufnahme der Planung stellten die Naturschutzbehörden im Jahr 2004 fest, dass auf Grund von Veränderungen, insbesondere durch die Auswirkungen des Hochwassers sowie durch die Umsetzung des EU-Rechts, neue Bestandsaufnahmen im Rahmen des Landschaftsplans unbedingt notwendig sind.

Aufbauend auf dem rechtswirksamen Teil-FNP der Stadt für die Gemarkungen Eilenburg, Hainichen und Wedelwitz und auf den Entwurf des Gesamt-FNP von 2002 waren die Inhalte und die Planungskonzepte zusammenzuführen und den Veränderungen durch das Augusthochwasser 2002 und der neuen demo­grafischen Entwicklung anzupassen.

Bereits im November 2006 wurden wir von der Stadt Eilenburg mit der Erarbeitung des Umweltberichtes zum Flächennutzungsplan mit Umweltprüfung, erster FFH-/SPA-Vorprüfung, Landschaftsplan und strategischer Umweltprüfung zum Landschaftsplan für ihr Stadtgebiet beauftragt. Die Plangebietsgrenze war identisch mit der administrativen Grenze der Stadt.

Als Grundlage der Erarbeitung dienen die vorliegenden Teillandschaftspläne für die Stadt Eilenburg (Stand: Juni 1996) und den Ortsteil Kospa-Pressen (Stand: Juni 1999). Es galt diese beiden Teillandschaftspläne zusammenzuführen und so zu qualifizieren, dass der Gesamtlandschaftsplan den Anforderungen an den Umweltbericht gemäß BauGB und den Landschaftsplan gemäß BNatSchG i.V.m. SächsNatSchG gerecht wird. Zusätzlich waren eine FFH-/SPA-Vorprüfung im Sinne des BNatSchG und eine strategische Umweltprüfung zum Landschaftsplan gemäß UVPG einzuarbeiten. Dabei waren die seit der Erarbeitung der Teillandschaftspläne eingetretenen Änderungen (insbesondere Biotope und Flächennutzungen) sowie die zusätzlichen Schutzgebiete (SCI und SPA) zu erfassen und zu berücksichtigen.

Planungsleistungen:

  • Überarbeitung/Zusammenführung FNP
  • Umweltbericht zum Flächennutzungsplan mit FFH-/SPA-Vorprüfung, Landschaftsplan und strategischer Umweltprüfung (SUP) zum Landschaftsplan
  • Digitalisierung der zusammengeführten FNP
  • Unterstützung der planaufstellende Kommune durch webbasierte Beteiligung gem. § 4 Abs. 4 BauGB

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