Gestaltungskonzeption Werbeliner u. Zwochauer See
Projektinformationen:
Im Rahmen der Braunkohlesanierung der ostdeutschen Länder hat sich der Freistaat Sachsen verpflichtet, finanzielle Mittel für weitere Maßnahmen, u.a. zur Erhöhung der Folgenutzungsstandards auf den rekultivierten Bergbauflächen über die Verpflichtung der LMBV hinaus, bereitzustellen.
Die Maßnahmen zur Erschließung der touristischen Nutzung des Werbeliner und Zwochauer Sees wurden als Maßnahmen nach § 4 VA IV Braunkohlesanierung eingeordnet.
Der südlich der Stadt Delitzsch liegende Werbeliner See soll für eine touristische Nutzung erschlossen werden. Zur touristischen Nutzung des sich westlich anschließenden Zwochauer Sees soll eine Strandgestaltung umgesetzt werden. Zur besseren Erreichbarkeit für die Seenbesucher sollen außerdem Straßenanschlüsse und Parkplätze errichtet werden.
Beide Seen sind Teil der Bergbaufolgelandschaft des ehemaligen Tagebaues Delitzsch-Südwest. Im Gegensatz zu vielen anderen Tagebauseen weisen dabei beide Seen sowohl sanierte als auch naturbelassene Bereiche auf, sodass die Vorhabenflächen nahezu vollständig in wertvollen und gesetzlich geschützten Natur- und Landschaftsräumen liegen. Aus diesem Grund ist eine Berücksichtigung naturschutzfachlicher und –rechtlicher Aspekte bei der Gebietsentwicklung der beiden Seen von besonderer Bedeutung.
Da sich die Vorhabensflächen somit auch nahezu vollständig im SPA „Agrarraum und Bergbaufolgelandschaft bei Delitzsch“ (Meldenr. DE 4439-452) Gebietsteil Delitzsch –Südwest befinden, wurde die Verträglichkeit der geplanten Maßnahmen zur Erschließung der touristischen Nutzung beider Seen mit den Erhaltungszielen (nach § 34 BNatSchG i.V.m. Art. 6 Abs. 3 der FFH-RL) des Schutzgebietes geprüft. Darüber hinaus fand eine Prüfung der geplanten Vorhaben hinsichtlich artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG statt.
Planungsleistungen:
- SPA-Verträglichkeitsprüfung
- spezieller artenschutzrechtlicher Fachbeitrag gemäß § 44 BNatSchG
zurück




